Das Angebot im Wohn- und Pflegeheim  Spyrigarten, Hirzel

Der Zweck

des Wohn- und Pflegeheimes Spyrigarten besteht darin, älteren Menschen, die ein erhöhtes Pflege- und Betreuungsbedürfnis haben, ein entsprechendes Angebot zu machen. Zusätzlich sind Ferienaufenthalt und Rekonvaleszenz Aufenthalt nach Spitalaustritt möglich.

Das Personal

gliedert sich in eine Heimleitung, in die Leitungen von Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft, sowie qualifiziertem Personal und Auszubildende. Der Personaletat, die Qualifikation und die Besoldung richten sich nach kantonal Zürcherischen Vorgaben.

Das Haus

gliedert sich in zwei Wohnetagen mit elf Wohneinheiten und Nasszellen sowie verschiedenen Gemeinschaftsbereichen, davon eine grosse Wohnküche. Die Nebenräume entsprechen dem Betriebsbedarf. Der Geriatrie gerecht gestaltete Garten ist Teil der Wohnlandschaft des Hochparterres. Die Innenausstattung des Hauses zeichnet sich durch eine spezifische Raumanordnung sowie ansprechende Material- und Farbauswahl aus.

Die Trägerschaft und die Finanzen

werden durch die Gemeinde Hirzel sichergestellt. (Bis 2018, danach Gemeinde Horgen.) Dem Gemeinderat obliegen die Oberaufsicht und die ideelle Führung. Die Sozialbehörde der Gemeinde übt die unmittelbare Kontrolle über Budget und Rechnung aus und überwacht den gesamten Heimbetrieb entsprechend den vorliegenden Rahmen Papieren und Reglementen. Das Haus ist Bestandteil des Gemeindevermögens. Die Einnahmen generieren sich aus Bewohner-, Krankenkassen-und Gemeindebeiträgen. Weitere Betriebsbeiträge oder Defizitgarantien sind nicht vorgesehen.

Die Leistungen

orientieren sich an einem 24-Stunden Betrieb währen des ganzen Jahres. Nebst den ordentlichen Pflege- und Betreuungsleistungen werden alle durch das Reglement umschriebenen Leistungen erbracht.  Die Arbeitsleistungen werden entsprechend den beruflichen Standards durchgeführt.

Die Nebenleistungen

bestehen aus der Führung einer Cafeteria im Nebenhaus, sowie spezifischen Betreuungsangeboten an die Bewohnerschaft der Alterswohnungen. Die Cafeteria steht während einer beschränkten Öffnungszeit allen Bewohnern des Heimes, der Alterswohnungen und deren Angehörigen und Besuchern zur Verfügung.

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