Leitbild des Hauses

Das Verena-Heck-Haus hat eine zeitgemässe architektonische Gestalt, die es der Bewohnerin und dem Bewohner ermöglicht, sich auch bei verminderter Seh- und Hörfähigkeit im eigenen Wohnraum und den Gemeinschaftsräumen selbständig zurecht zu finden.

Die einfache und klare Gliederung der Räumlichkeiten, die gleichzeitig mit der näheren Umgebung des Heimes in unmittelbarer Verbindung stehen, unterstützen auch eingeschränkt mobile und orientierungsschwache Personen darin, sich eine kleine, selbständige Bewegungsfreiheit zu bewahren. Die Grösse und Ausstattung der persönlichen Zimmere animieren dazu, diese nach eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen als persönlichen Raum für eine oder zwei Personen zu gestalten.

Die Gemeinschaftsräume gliedern sich in eine übersichtliche, zentrale Wohnküche und verschiedenen Rückzugsnischen, die alle in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem eigenen Wohnraum stehen. Das Insgesamt der räumlichen Anordnung hat zum Ziel, das persönliche wie auch das Gemeinschaftsleben zu unterstützen. Demselben Prinzip folgt der angrenzende frei zugängliche Garten, dessen Gestaltung es selbst sehr orientierungsschwachen Personen erlaubt, sich angstfrei und gefahrlos darin zu bewegen.

Leitbild des Personals

Wir legen Wert auf hohe berufliche Kompetenz. Deswegen ist nicht nur unsere Ausbildung von Bedeutung, sondern auch die permanente Fortbildung in unserem beruflichen Bereich. Dies verstehen wir nicht als Selbstzweck, sondern als eine unabdingbare Voraussetzung, um unsere Arbeit mit alten Menschen verantwortungsvoll ausführen zu können. Stetige Überprüfung unserer Tätigkeit ist uns daher eine Selbstverständlichkeit.

Wir sind uns bewusst, dass Menschen, die sich in unsere Pflege und Betreuung begeben, dies im Vertrauen auf unsere beruflichen und menschlichen Fähigkeiten tun. Dieses Vertrauen ist uns ein zentrales Anliegen, das wir nicht enttäuschen wollen.

Wir wissen auch, dass dieses Vertrauen unweigerlich auf der Grundlage einer Abhängigkeit beruht. Deswegen arbeiten wir mit Umsicht und Respekt vor den Menschen.

Unsere beruflichen Kompetenzen ermöglichen ein professionelles Pflegen und Betreuen. Dies bedeutet für uns, dass wir unser Können und Wissen mit demjenigen der Bewohnerin und des Bewohners und deren Angehörigen ohne Bevorzugung zusammenlegen, um daraus die bestmögliche Pflege und Betreuung herzustellen.

Wir sind uns bewusst, dass wir bezüglich Alter und hohes Alter keine Lebenserfahrung besitzen. Deshalb verstehen wir uns in der Beziehung zu unseren Bewohnern als stetig Lernende.

Die Einsicht in die Notwendigkeit unserer Arbeit mit den Bewohnern ermöglicht uns zwar eine Teilnahme an deren Gemeinschaft und am Schicksal des Einzelnen, jedoch sind wir uns im Klaren, dass wir nicht dazu gehören. Wir gestalten daher unsere Beziehungen nach dieser Wirklichkeit und überlassen den Vorrang den Angehörigen, Freunden und Bekannten.

Leitbild des Trägers

Die Gemeinde Horgen versteht sich als eine Gemeinschaft ganz unterschiedlicher Menschen mit ebenso unterschiedlichen Bedürfnissen. Es ist der Gemeinde eine Selbstverständlichkeit, diesen unterschiedlichen Bedürfnissen, Interessen und Altersgruppen entsprechende Rahmenbedingungen zu ihrer Entfaltung zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Bau und Betrieb des Wohn- und Pflegeheimes Spyrigarten hat sich die Gemeinde zusammen mit der Spenderin, Frau Verena Heck, dafür eingesetzt, dass den pflege- und betreuungsbedürftigen alten Gemeindebewohnern namentlich im Gebiet Hirzel ein Verbleiben in ihrem vertrauten Lebensraum ermöglicht wird.

Die Gemeindebehörden setzten sich dafür ein, dass nicht nur den Betagten ein würdiger Lebensabend im Heim ermöglicht wird, sondern dass auch den Pflegenden und Betreuenden mit Respekt begegnet wird.

Im Rahmen der Eingemeindung von Hirzel in die Gemeinde Horgen hat der Gemeinderat Horgen den Gemeinnützigen Verein Wohn- und Pflegeheim Spyrigarten mit der operativen Führung des Heimes beauftragt. Dieser Auftrag orientiert sich an der gängigen ethischen Haltung der Gesellschaft, an den zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den finanziellen Vorgaben der Gemeinde. Der Gemeinnützige Verein Wohn- und Pflegeheim Spyrigarten sieht sich in der Pflicht, diese Bedingungen im Wohn- und Pflegeheim zu realisieren.

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